Datenschutz
Fallen Cookie-Banner bald weg? Der Stand im September 2026
Kurz gesagt
Nicht so bald. Die EU-Kommission will die Regeln für Cookies ändern, beschlossen ist davon aber nichts: Weder die EU-Staaten noch das Europaparlament haben sich bisher auf eine Position geeinigt. Bis dahin gilt in Deutschland § 25 TDDDG. Und viele Websites bräuchten schon heute keinen Banner. Sie müssten nur weglassen, was ihn nötig macht.
Was plant die EU?
Am 19. November 2025 hat die EU-Kommission den sogenannten Digital Omnibus vorgestellt, ein Paket, das mehrere Digitalgesetze vereinfachen soll. Die Kommission verspricht darin „weniger Auftauchen von Cookie-Bannern“. Konkret steht im Vorschlag:
- Die Cookie-Regeln wandern aus der alten ePrivacy-Richtlinie in die DSGVO, als neuer Artikel 88a.
- Ablehnen muss mit einem einzigen Klick gehen.
- Wer ablehnt, darf für denselben Zweck mindestens sechs Monate nicht erneut gefragt werden.
- Websites sollen Einstellungen beachten, die der Browser automatisch übermittelt (Artikel 88b). Einmal im Browser festgelegt, würde die Entscheidung für alle Seiten gelten.
- Für wenige Zwecke entfällt die Einwilligung, etwa für zusammengefasste Statistiken über das eigene Angebot oder für die Sicherheit der Seite.
Der vierte Punkt wäre der eigentliche Fortschritt. Dann müsste nicht mehr jede Website einzeln fragen.
Wann kommt das?
Offen. Laut netzpolitik.org vom 10. September 2026 haben weder die EU-Staaten im Rat noch das Europaparlament ihre Verhandlungsposition beschlossen. Erst danach verhandeln beide miteinander. Die zypriotische Ratspräsidentschaft hatte im Sommer sogar vorgeschlagen, ausgerechnet die Browser-Signale ganz zu streichen. Verbraucher- und Bürgerrechtsorganisationen wie BEUC, EDRi und noyb haben sich deshalb zu einem Bündnis zusammengetan, das genau diesen Teil retten will.
Selbst ein Beschluss Ende 2026 hieße nicht, dass die Banner sofort verschwinden. Damit Browser eine Einstellung übermitteln können, die jede Website versteht, braucht es erst einen gemeinsamen technischen Standard. Die Kanzlei Osborne Clarke bezweifelt schon grundsätzlich, dass man mit der Reform künftig ohne Cookie-Banner surfen kann.
Planen solltest du deshalb mit den Regeln, die heute gelten.
Was gilt heute?
In Deutschland regelt § 25 TDDDG, wann eine Website etwas auf dem Gerät ihrer Besucher speichern oder von dort auslesen darf. Das betrifft Cookies, genauso aber den Speicher im Browser und ähnliche Techniken. Der Grundsatz: nur mit Einwilligung. Ausgenommen ist, was unbedingt nötig ist, damit die Website einen Dienst liefern kann, den der Besucher ausdrücklich will.
Ein Warenkorb im Shop fällt darunter, ein Login auch. Besucherstatistik, Werbe-Pixel und eingebettete Videos oder Karten fremder Anbieter fallen in der Regel nicht darunter. Für die brauchst du die Einwilligung, bevor sie laden.
Braucht deine Website überhaupt einen Banner?
Das hängt nur davon ab, was auf deiner Seite läuft. Ein Überblick:
| Was auf deiner Website läuft | Brauchst du eine Einwilligung? |
|---|---|
| Google Analytics, Meta-Pixel oder ähnliche Werkzeuge, die Besucher wiedererkennen | Ja, bevor sie laden. |
| YouTube-Videos oder Google-Karten, direkt eingebunden | In der Regel ja. Oder Video und Karte laden erst nach einem Klick, mit einem kurzen Hinweis davor. |
| Schriften, die von Google-Servern geladen werden | Kein Cookie-Thema, aber ein Datenschutz-Thema: Die IP-Adresse geht an Google. Besser liegt die Schrift auf dem eigenen Server. |
| Warenkorb und Login | Nein, das ist technisch nötig. |
| Nichts davon | Nein. Ein Banner wäre dann überflüssig. |
Zu den Schriften: Das Landgericht München I hat 2022 einem Besucher 100 Euro Schadensersatz zugesprochen, weil eine Website Google Fonts ohne Einwilligung von Googles Servern geladen hatte. Danach rollte eine Abmahnwelle durchs Land. Die Lösung kostet fast nichts: Die Schrift liegt auf dem eigenen Server, und an Google geht nichts mehr.
Ein Banner, der ohne Grund fragt, schützt dich übrigens nicht. Er kostet Platz auf dem Handy, und viele Besucher klicken ihn weg, ohne ihn zu lesen.
Wie machen wir das?
snxcloud.de hat keinen Cookie-Banner, und wir brauchen auch keinen. Die Seite setzt keine Cookies, lädt ihre Schrift vom eigenen Server und bindet keine Inhalte fremder Anbieter ein.
Für die Websites unserer Kunden gilt dasselbe, so steht es auch auf unserer Seite zum Webdesign zum Festpreis: Schriften, Karten und Statistik binden wir datensparsam ein. Wo ein Banner rechtlich nötig ist, richten wir ihn ein, wo nicht, lassen wir ihn bewusst weg.
Wenn du wissen willst, was deine Website gerade alles nachlädt: Das lässt sich in ein paar Minuten prüfen. Frag uns einfach.
Quellen
- netzpolitik.org: Digitaler Omnibus: Neues Bündnis will das Ende der Cookie-Banner einläuten, 10.09.2026
- EU-Kommission, Vertretung in Deutschland: Vereinfachung der Digitalgesetzgebung: Kommission legt Paket vor, 19.11.2025
- Osborne Clarke: Digital Omnibus reshapes EU cookie rules, leaves banner fatigue largely intact, 10.12.2025
- § 25 TDDDG, Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
- LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 (Google Fonts), Volltext bei rewis.io


